EnEV 2014: Was ändert sich für Hausbesitzer?

Wer saniert, muss die EnEV beachten

Sie regelt die energetischen Vorgaben, die Gebäude zu erfüllen haben. Zum 1. Mai 2014 tritt eine neue Fassung der EnEV in Kraft. Die Anforderungen bei der energetischen Sanierung bestehender Gebäude werden nicht angehoben. Es gibt jedoch Änderungen beim Heizungstausch und Gebäude-Energieausweis.

EnEV 2014: Heizkessel müssen ausgetauscht werden

„Kessel, die nach dem 01.01.1985 eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Wurden die entsprechenden Heizkessel vor 1985 eingebaut, dürfen diese schon ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel.

Bei Ein- und Zweifamilienhausbesitzern, die am 1. Februar 2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben, gelten die Anforderungen nur dann, wenn es seit dem 1. Februar 2002 einen Eigentümerwechsel gab.“

Quelle: dena Deutsche-Energie-Agentur GmbH Stand 11/2013

Nachrüstpflicht für die Dachbodendämmung bleibt bestehen

„Die entsprechenden Regelungen wurden in der EnEV 2014 präzisiert. Als oberste Geschossdecken gelten Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachgeschoss. Es gilt, dass oberste Geschossdecken, die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen, ab 2016 gedämmt sein müssen. Die Forderung ist erfüllt, wenn das Dach darüber gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz entspricht.“

Quelle: dena Deutsche-Energie-Agentur GmbH Stand 11/2013

Energieausweise: wichtige Neuerungen ab dem 1. Mai 2014

  • Verkäufer bzw. Vermieter sind verpflichtet, Interessenten den Energieausweis bereits bei der Immobilien-Besichtigung vorzulegen.

  • Immobilienanzeigen müssen Angaben aus dem Ausweis enthalten.

  • Bei Ausweisen, die nach dem 30. April ausgestellt werden, ist die Angabe der Effizienzklasse erforderlich. Vor dem 1. Mai 2014 erstellte Energieausweise ohne Effizienzklasse behalten ihre Gültigkeit.

  • Energieausweise, die nach dem 30. April 2014 ausgestellt werden, müssen beim Deutschen Institut für Bautechnik DIBt registriert werden.

  • Die neue EnEV sieht die Einführung von Stichprobenkontrollen für Energieausweise vor.

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