Neuerungen für Energieausweise im Überblick

  • Angaben aus Energieausweis Pflicht in Immobilienanzeigen
  • Vorlagepflicht des Energieausweises bei Immobilien-Besichtigungen
  • Registriernummern für Ausweise, die nach dem 30.04.2014 ausgestellt werden
  • Neuskalierung des Bandtachos im Energieausweis
  • Einführung von zusätzlichen Energieeffizienzklassen

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Gemäß EnEV 2014 müssen Immobilienanzeigen Pflicht-Angaben enthalten.

Folgende Angaben sind in Anzeigen zu machen, wenn der Energieausweis nach dem 30.04.2014 ausgestellt wurde:

  • die Art des Energieausweises: Verbrauch- oder Bedarfsausweis
  • den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs bzw. Endenergieverbrauchs
  • die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes
  • bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr
  • bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse

Wurde der Energieausweis vor dem 01.05.2014 ausgestellt, entfallen Pflichtangaben bzw. sind andere erforderlich.

Welche Angaben sind in Immobilienanzeigen Pflicht?

Das hängt davon ab, wann der Energieausweis ausgestellt wurde.

Eine hilfreiche Übersicht der Pflichtangaben als PDF-Datei zum Herunterladen finden Sie hier:

Übersicht Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
Übersicht Pflichtangaben Immobilienanzei[...]
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Der neue Bandtacho wird durch Energieeffizienzklassen ergänzt

In Energieausweisen für Wohngebäude, die nach dem 30. April 2014 ausgestellt werden, ist der Bandtacho neu skaliert:

Der Bandtacho reicht nur noch bis ˃250 kWh pro m² und Jahr(a). Der rote Bereich beginnt bereits bei 250 kWh/(m²•a).

Zusätzlich ist der Bandtacho in neun Energieeffizienzklassen A+ bis H eingeteilt. Diese ergeben sich aus dem Endenergieverbrauch oder dem Endenergiebedarf.

Vorlagepflicht bei Immobilien-Verkauf oder -Vermietung

Ab Mai 2014 ist potenziellen Käufern bzw. Mietern spätestens bei der Besichtigung ein Energieausweis oder eine Kopie hiervon vorzulegen. Unverzüglich nach Abschluss des Vertrages hat der Verkäufer dem Käufer bzw. der Vermieter dem Mieter den Energieausweis bzw. eine Kopie zu übergeben.


Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis Pflicht

Energieausweis, die nach dem 30. April 2014 ausgestellt werden, enthalten kurz gefasste Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen. Zusätzlich können freiwillig Angaben zu geschätzten Amortisationszeiten hinzugefügt werden.

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