Neu seit Mai 2014: Registrierung und Kontrolle von Energieausweisen
Die neue EnEV, die am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, sieht die Einführung von Stichprobenkontrollen für Energieausweise vor. Um dies durchführen zu können, sind Ausweise, die nach dem 30. April 2014 ausgestellt werden, beim DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) zu registrieren. Dies vergibt für jeden neuen Energieausweis eine eindeutige Registriernummer, die der Ausweisaussteller im Energieausweis einzutragen hat.
Kontrolle in drei Stufen
Hat ein Energieausweis eine Registriernummer erhalten, kann dieser Ausweis zu einer Kontrolle herangezogen werden. Für jede Kontrollstufe wird eine bestimmte Stichprobe mit einem festgelegten Umfang zufällig gezogen.
Stufe-1-Kontrollen durch das DIBt
Die Kontrolle von neuen Energieausweisen auf Stufe 1 führt durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) mittels Validitätsprüfung der Energieausweisdaten durch. Für diese Überprüfung sind grundsätzlich die Daten vom Energieausweis-Aussteller für ab dem 1.5.2014 ausgestellte Energieausweise elektronisch an das DIBt zu übermitteln.
Die weiteren Kontrollstufen
Die Kontrollen der Stufen 2 und 3 fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer. Für die Kontrollen der Stufen 2 und 3 ist das jeweilige Bundesland zuständig, in dem das zu prüfende Gebäude steht.
Auf Stufe 2 werden die im Energieausweis angegebenen Gebäudedaten sowie die ermittelten energetischen Kennwerte geprüft.
Stufe 3 sieht die vollständige Prüfung von Daten, Berechnungen und Modernisierungsempfehlungen vor. Es kann zusätzlich – die Zustimmung des Eigentümers vorausgesetzt – eine Vor-Ort-Kontrolle des Gebäudes erfolgen.
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