Der Energieausweis – wer braucht ihn?
Energieausweise: wichtige Neuerungen seit dem 1. Mai 2014
Seit 1. Mai 2014 gelten neue Bestimmungen für Energieausweise. So ist u.a. das Vorlegen und Übergeben des Gebäude-Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung von Bestandsimmobilien Pflicht. Klicken Sie hier für einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.
Wann wird der Energieausweis benötigt?
Für Wohn- und Nichtwohngebäude, die beheizt oder gekühlt werden, ist der Ausweis Pflicht und muss spätestens zu folgenden Anlässen erstellt werden:
- Neubau oder größere Sanierungen
- Verkauf, Vermietung, Verpachtung
Welchen Energieausweis benötigen Sie? Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Art Wohngebäude | Energieausweis |
- Neubau oder - größere Sanierung bei |
gesetzlich vorgeschrieben: Bedarfsausweis |
Bestandsgebäude Bauantrag vor 1.11.1977 - Einfamilienhaus oder |
gesetzlich vorgeschrieben: Bedarfsausweis |
Bestandsgebäude Bauantrag vor 1.11.1977 - MFH ≥ 5 Wohneinheiten |
Wahlfreiheit zwischen |
Bestandsgebäude Bauantrag nach 31.10.1977 - EFH und MFH |
Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis |
Art Nichtwohngebäude | Energieausweis |
- Neubau oder - größere Sanierung bei |
gesetzlich vorgeschrieben: Bedarfsausweis |
Bestandsgebäude: erforderlichen Verbrauchs- und Gebäudedaten liegen vor. |
|
Bestandsgebäude: erforderlichen Verbrauchs- und Gebäudedaten liegen nicht vor. |
Gemischt genutzte Gebäude: ein oder zwei Energieausweise? |
Bei Gebäuden mit sowohl Wohn- als auch Nichtwohnnutzung müssen in der Regel separate Energieausweise für Wohn- und Gewerbeteil ausgestellt werden. Ausnahmen: Eine der beiden Nutzungsarten überwiegt stark oder die Nutzung des Gewerbeteils ist sehr wohnähnlich, wie im Falle von Büros. |
Der Verbrauchsausweis wird auf Basis des Energieverbrauchs von drei Jahren, bereinigt um die jeweiligen Klimadaten, erstellt.
Beim Bedarfsausweis wird die energetische Qualität des Gebäudes bewertet. Dafür werden die baulichen Gegebenheiten, insbesondere die Gebäudehülle, sowie die Heizungstechnik erfasst und analysiert.
- Den Energiebedarfsausweis benötigen Sie für Neubauten sowie bei Modernisierungen und größeren An- oder Ausbauten, in deren Verlauf eine ingenieurmäßige Berechnung des Gebäudeenergie-bedarfs erfolgt. Weiterhin ist der Bedarfsausweis Pflicht bei Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde.
- Bei Bestandsgebäude für die der Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt wurde, haben Sie die Wahl zwischen Energiebedarfsaus- oder Energieverbrauchsausweis.
Wir erstellen auch Energieausweise nach dena Qualitätsstandard
Für Eigentümer, Mieter und Käufer wird es ab sofort einfach: Einen verlässlichen Energieausweis erkennt man am dena- Gütesiegel. Nur Energieausweise, die bestimmte Qualitätsstandards der dena erfüllen, werden damit ausgezeichnet.
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