Verbrauchs-Energieausweis – benötigen Sie ihn?
- Bei Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude) haben Sie als Eigentümer die Wahl zwischen Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis, sofern der Bauantrag für das Gebäude nach dem 31.10.1977 gestellt wurde.
- Der Energieverbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauchs der Gebäudebewohner der letzten 3 Jahre. Auf Basis der verbrauchten Energie und einem Faktor, der die Klimaschwankungen berücksichtigt, wird ein Durchschnitts-verbrauch ermittelt.
Wir erstellen Energieausweise mit dem dena Gütesiegel
Für Eigentümer, Mieter und Käufer wird es ab sofort einfach: Einen verlässli- chen Energieausweis erkennt man am dena-Gütesiegel. Nur Energie- ausweise, die bestimmte Qualitätsstandards der dena erfüllen, werden damit ausgezeichnet.
Energieausweise werden von qualifizierten Energieexperten ausgestellt
- Wer Energieausweise ausstellen darf bzw. welche fachlichen Mindestqualifikationen erforderlich sind, regelt die Energie- einsparverordnung.
- Bei Energieausweisen für Bestandsgebäude greift die bundes- einheitliche Regelung, wobei zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschieden wird und für Verbrauchs- und Bedarfsausweise dieselben Mindestanforderungen gelten.
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Dipl-Ing. Guido Maaßen, 40670 Meerbusch, Telefon: 02159 - 69 89 37, E-Mail info@gmtec.de
Energieberatung für die Regionen Düsseldorf, Duisburg, Krefeld, Neuss, Meerbusch, Mönchengladbach, Niederrhein, NRW