Der Energieausweis für nicht Nicht-Wohngebäude
Nicht-Wohngebäude sind sowohl öffentliche Gebäude wie z.B. Schulen, Museen oder Behörden, aber auch gewerblich genutzte Gebäude. Hierzu zählen Kaufhäuser, Hotels und Werkstätten.
Auch für Nicht-Wohngebäude kann zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis gewählt werden. Häufig liegen aber für einzelne Gebäude keine erfassten Verbrauchsdaten vor oder es sind keine getrennten Stromzähler für Gebäudeverbrauch, also z.B. Beleuchtung und Belüftung, und den Verbrauch von z.B. Maschinen installiert. In der Regel muß deshalb ein Bedarfsausweis auf Basis der Gebäudegegebenheiten und der installierten Technik erstellt werden.
Gegenüber einem Wohngebäude ist hier der Aufwand in der Regel erheblich größer, weil neben einer Heizung häufig noch weitere raumlufttechnische Anlagen installiert sind. Hierzu zählen Belüftung und Klimatisierung.
Ausserdem muß eine sogenannte Zonierung der einzelnen Bereiche mit entsprechenden Nutzungsprofilen vorgenommen werden. In einem Bürogebäude könnte es zum Beispiel die Zonen Einzelbüros, Großraumbüros, Sanitärbereiche, Flure und Wartebereiche geben.
Welchen Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben? Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Art Nichtwohngebäude | Energieausweis |
- Neubau oder - größere Sanierung bei |
gesetzlich vorgeschrieben: Bedarfsausweis |
Bestandsgebäude: erforderlichen Verbrauchs- und Gebäudedaten liegen vor. |
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Bestandsgebäude: erforderlichen Verbrauchs- und Gebäudedaten liegen nicht vor. |
Gemischt genutzte Gebäude: ein oder zwei Energieausweise? |
Bei Gebäuden mit sowohl Wohn- als auch Nichtwohnnutzung müssen in der Regel separate Energieausweise für Wohn- und Gewerbeteil ausgestellt werden. Ausnahmen: Eine der beiden Nutzungsarten überwiegt stark oder die Nutzung des Gewerbeteils ist sehr wohnähnlich, wie im Falle von Büros. |
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