Wann kann und sollte der staatliche Zuschuss in Anspruch genommen werden?
Haben Sie ein Wohngebäude gekauft? Dann können sie als neuer Eigentümer des Gebäudes zu jedem beliebigen Zeitpunkt eine Vor-Ort-Beratung in Anspruch nehmen und damit die BAFA Förderung beantragen. Ansonsten müssen zwischen zwei Beratungen für dasselbe Gebäude mindestens 8 Jahren liegen.
Wichtig für Sie:
Wenn Sie Maßnahmen planen, lassen Sie sich rechtzeitig vor Beginn der Sanierung bzw. Modernsierung von uns beraten. So sichern Sie sich wertvolle Förderung und senken Ihre Kosten.
- GMtec ist vom BAFA für die staatliche Förderung zugelassen und antragsberechtigt
- Häufig gestellte Fragen zur BAFA-geförderten Energieberatung hat die BAFA auf Ihrer Website zusammengestellt und beantwortet:
FAQ zur BAFA Vor-Ort Energieberatung auf www.bafa.de
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Dipl-Ing. Guido Maaßen steht Ihnen gerne für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung. Rufen Sie einfach an.
Telefon: 0 21 59 - 69 89 37
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Energieberatung für die Regionen Düsseldorf, Duisburg, Krefeld, Neuss, Meerbusch, Mönchengladbach, Niederrhein, NRW