Für welche Gebäude kann eine BAFA Vor-Ort-Energieberatung in Anspruch genommen werden?
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hat für die BAFA Vor-Ort Energieberatung u. a. die folgenden Voraussetzungen festgelegt:
- Der Bauantrag für das Gebäude muss vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein.
- Nach der Fertigstellung darf die Gebäudehülle nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden sein.
- Das Gebäude muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder mehr als 50 % der Gebäudefläche müssen derzeit zum Wohnen genutzt werden.
Erfüllen Sie alle Förderkriterien für die BAFA Förderung?
Die weiteren Voraussetzungen erläutern wir Ihnen gerne.
Informieren Sie sich unverbindlich bei uns.
Telefon: 02159 - 698937
Dipl-Ing. Guido Maaßen, 40670 Meerbusch, Telefon: 02159 - 69 89 37, E-Mail info@gmtec.de
Energieberatung für die Regionen Düsseldorf, Duisburg, Krefeld, Neuss, Meerbusch, Mönchengladbach, Niederrhein, NRW