EnEV 2014: Was ändert sich für Neubauten?

Wer baut, muss die EnEV beachten

Die EnEV 2014 regelt den höchstzulässigen Primärenergiebedarf pro Jahr von Neubauten neu: Der Primärenergie-bedarf wird zwar wie gehabt mit dem höchstzulässigen Primärenergiebedarf von Musterbauten verglichen – aber ab Januar 2016 muss dieser 25% unter dem des Referenzgebäudes liegen.

 Ausnahme: Nichtwohngebäude mit mehr als 4 m Raumhöhe, wenn diese von dezentralen Gebläse- oder Strahlungsheizungen beheizt werden.

 Die Anforderungen an den Wärmeschutz der Gebäudehülle verschärfen sich um durchschnittlich 20%.

Welche Anforderungen gelten für Ihr Bauvorhaben?

Maßgebend ist der Zeitpunkt, an dem Sie den Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet haben. Stellen Sie den Antrag bzw. die Anzeige bis Ende 2015, sind noch die bisherigen Werte verbindlich. Bei Antragstellungen bzw. Anzeigen ab 2016 sind die verschärften Werte verbindlich.

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