progres.nrw: Förderung von Energieeffizienz-Maßnahmen für Wohn- und Gewerbegebäude

Das Land NRW hat seine Förderaktivitäten im Programm progres.nrw gebündelt. Ab Februar 2015 werden wieder Anträge auf Förderung entgegengenommen.

Gefördert werden u. a. Ausgaben für folgende Maßnahmen bzw. Anlagen:

  • Wohnungslüftungsanlagen
  • Thermische Solaranlagen
  • Wohngebäude im Passivhaus-Standard
  • Wohngebäude im 3 L-Haus-Standard
  • Biomasseanlagen i. V. mit einer thermischen Solaranlage
  • Gewerblich Anlagen zur Verwertung von Abwärme
  • Wärmeübergabestationen (Hausanschlüsse an ein Wärmenetz)
  • KWK Anlagen bis 20kWel (private Nutzung)
  • Besondere Energiespeichersysteme basierend auf Wärme, Kälte, Gas
  • Effizienzsteigerungsmaßnahmen an KWK Anlagen

Gefördert werden Vorhaben innerhalb NRW, mit denen vor Erteilung des positiven Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen wurde. Die Zuwendungen aus diesem Programm sind mit anderen staatlichen Zuwendungen kumulierbar, soweit sie nicht aus anderen Programmen des Landes NRW stammen.

 

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und freiberuflich Tätige sowie Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihren Sitz oder Sitz der Betriebsstätte in NRW haben.

 

Programmrichtlinien sowie Antragsformulare können im Downloadbereich der folgenden Webseite heruntergeladen werden:

Bezirksregierung Arnsberg progres.nrw

Anträge auf Förderung müssen zwischen dem 04.02. und dem 05.11. eines Kalenderjahres gestellt werden. Vorher bzw. nachher eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Der Antrag ist persönlich oder auf dem Postweg einzureichen. Eine Antragstellung mittels Fax ist- auch zur Fristwahrung - nicht zulässig.

progres.nrw: Bedingungen für die Förderung thermischer Solaranlagen:

Diese werden nur dann gefördert, wenn sie nicht zur Erfüllung der Vorgaben des EEWärmeG dienen.

  • Der Mindestenergieertrag pro Kollektor muss 525 kWh/m²a nachweislich betragen. Der Nachweis ist durch ein unabhängiges Prüfinstitut (TRNSYSSimulationsrechnung) zu erbringen.
  • Die Kollektoren müssen nach dem Verfahren der DIN EN 12975-1 (2006-06), 12975-2 (2006-06), 12976-1 (2006-04) und 12976-2 (2006-04) mit dem europäischen Prüfzeichen „Solar Keymark" zertifiziert sein.
  • Die Solarkollektoranlagen müssen mit einer Einrichtung zur Funktionskontrolle ausgestattet sein.
  • Die fachgerechte Montage ist durch eine Fachunternehmer-bescheinigung nachzuweisen.

 

Die geförderte Anlagengröße beträgt für:

  • EFH min. 9 m² bis max. 20 m²,
  • MFH min. 9 m² bis max. 20 m² pro Wohneinheit bzw. Gewerbeeinheit,
  • Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme min. 20 m² bis max. 1.000 m².

 

Die Förderhöhe beläuft sich auf 90,-. € pro m²

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