Der Energieausweis – wer braucht ihn?

Energieausweise: wichtige Neuerungen seit dem 1. Mai 2014

Seit 1. Mai 2014 gelten neue Bestimmungen für Energieausweise. So ist u.a. das Vorlegen und Übergeben des Gebäude-Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung von Bestandsimmobilien Pflicht. Klicken Sie hier für einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.

Wann wird der Energieausweis benötigt?

Für Wohn- und Nichtwohngebäude, die beheizt oder gekühlt werden, ist der Ausweis Pflicht und muss spätestens zu folgenden Anlässen erstellt werden:

  • Neubau oder größere Sanierungen
  • Verkauf, Vermietung, Verpachtung

Welchen Energieausweis benötigen Sie? Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Art Wohngebäude Energieausweis

- Neubau oder

- größere Sanierung bei
   Bestandsgebäude

gesetzlich vorgeschrieben:

Bedarfsausweis

Bestandsgebäude

Bauantrag vor 1.11.1977

- Einfamilienhaus oder
- MFH 2 - 4 Wohneinheiten

gesetzlich vorgeschrieben:

Bedarfsausweis

Bestandsgebäude

Bauantrag vor 1.11.1977

- MFH ≥ 5 Wohneinheiten

Wahlfreiheit zwischen
Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Bestandsgebäude

Bauantrag nach 31.10.1977

- EFH und MFH

Wahlfreiheit zwischen
Verbrauchs- und Bedarfsausweis
Art Nichtwohngebäude Energieausweis

- Neubau oder

- größere Sanierung bei
   Bestandsgebäude

gesetzlich vorgeschrieben:

Bedarfsausweis

Bestandsgebäude:

erforderlichen Verbrauchs- und Gebäudedaten liegen vor.

Wahlfreiheit zwischen
Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Bestandsgebäude:

erforderlichen Verbrauchs- und Gebäudedaten liegen nicht vor.

Bedarfsausweis erforderlich

Gemischt genutzte Gebäude: ein oder zwei Energieausweise?
Bei Gebäuden mit sowohl Wohn- als auch Nichtwohnnutzung müssen in der Regel separate Energieausweise für Wohn- und Gewerbeteil ausgestellt werden.
Ausnahmen: Eine der beiden Nutzungsarten überwiegt stark oder die Nutzung des Gewerbeteils ist sehr wohnähnlich, wie im Falle von Büros.

Der Verbrauchsausweis wird auf Basis des Energieverbrauchs von drei Jahren, bereinigt um die jeweiligen Klimadaten, erstellt.

Beim Bedarfsausweis wird die energetische Qualität des Gebäudes bewertet. Dafür werden die baulichen Gegebenheiten, insbesondere die Gebäudehülle, sowie die Heizungstechnik erfasst und analysiert.

  • Den Energiebedarfsausweis benötigen Sie für Neubauten sowie bei Modernisierungen und größeren An- oder Ausbauten, in deren Verlauf eine ingenieurmäßige Berechnung des Gebäudeenergie-bedarfs erfolgt. Weiterhin ist der Bedarfsausweis Pflicht bei Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde.
  • Bei Bestandsgebäude für die der Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt wurde, haben Sie die Wahl zwischen Energiebedarfsaus- oder Energieverbrauchsausweis.

Wir erstellen auch Energieausweise nach dena Qualitätsstandard

Für Eigentümer, Mieter und Käufer wird es ab sofort einfach: Einen verlässlichen Energieausweis erkennt man am dena- Gütesiegel. Nur Energieausweise, die bestimmte Qualitätsstandards der dena erfüllen, werden damit ausgezeichnet.

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