Wann kann und sollte der staatliche Zuschuss in Anspruch genommen werden?

Haben Sie ein Wohngebäude gekauft? Dann können sie als neuer Eigentümer des Gebäudes zu jedem beliebigen Zeitpunkt eine Vor-Ort-Beratung in Anspruch nehmen und damit die BAFA Förderung beantragen. Ansonsten müssen zwischen zwei Beratungen für dasselbe Gebäude mindestens 8 Jahren liegen.

 

Wichtig für Sie:

Wenn Sie Maßnahmen planen, lassen Sie sich rechtzeitig vor Beginn der Sanierung bzw. Modernsierung von uns beraten. So sichern Sie sich wertvolle Förderung und senken Ihre Kosten.

  • GMtec ist vom BAFA für die staatliche Förderung zugelassen und antragsberechtigt

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Dipl-Ing. Guido Maaßen steht Ihnen gerne für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung. Rufen Sie einfach an.

Telefon: 0 21 59 - 69 89 37

 

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Dipl-Ing. Guido Maaßen, 40670 Meerbusch, Telefon: 02159 - 69 89 37, E-Mail info@gmtec.de

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