Für welche Gebäude kann eine BAFA Vor-Ort-Energieberatung in Anspruch genommen werden?

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hat für die BAFA Vor-Ort Energieberatung u. a. die folgenden Voraussetzungen festgelegt:

  • Der Bauantrag für das Gebäude muss vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein.
  • Nach der Fertigstellung darf die Gebäudehülle nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden sein.
  • Das Gebäude muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder mehr als 50 % der Gebäudefläche müssen derzeit zum Wohnen genutzt werden.

Erfüllen Sie alle Förderkriterien für die BAFA Förderung?

Die weiteren Voraussetzungen erläutern wir Ihnen gerne.

Informieren Sie sich unverbindlich bei uns.

Telefon: 02159 - 698937

Dipl-Ing. Guido Maaßen, 40670 Meerbusch, Telefon: 02159 - 69 89 37, E-Mail info@gmtec.de

Energieberatung für die Regionen Düsseldorf, Duisburg, Krefeld, Neuss, Meerbusch, Mönchengladbach, Niederrhein, NRW

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